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   VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318   

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VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318 (https://dejure.org/2011,59961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2011 - 16a DC 08.3318 (https://dejure.org/2011,59961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 16a DC 08.3318 (https://dejure.org/2011,59961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Nachweis durch Sachverständigengutachten; Ende des Verlustes der Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 15.7.1980 BVerwGE 73, 27; vom 16.3.1984 BVerwGE 76, 142) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Mai 2003 (Az. 16 DC 01.2048 ) ist die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge, die gemäß § 9 Satz 3 BBesG vom Dienstherrn zu treffen ist, zwar keine Disziplinarmaßnahme, wohl aber wegen der darin enthaltenen Verletzung der Dienstleistungspflicht eine Verfügung mit disziplinärem Charakter, so dass es zur Erlangung der richterlichen Überzeugung des vollen Beweises über die Dienstfähigkeit des Beamten während seines Fernbleibens und über die Schuldfrage bedarf.

    Da das Fernbleiben eines Beamten vom Dienst dann einen Gehaltsverlust zur Folge hat, wenn es schuldhaft geschieht, hat grundsätzlich der Dienstherr die Beweislast auch für diesen Umstand zu tragen (BVerwG vom 16.3.1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 22.00
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318
    Damit endet mit Ablauf des 29. Mai 2006 der Verlust der Dienstbezüge, da mit einer während des ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst eingetretenen Dienstunfähigkeit der Verlust endet (vgl. BVerwG vom 21.9.2000 Az. 1 DB 22/00 ).

    Für den verbleibenden Zeitraum vom 3. Juni 2006 bis zur Entfernung der Beamtin aus dem Dienst hat der Antragsgegner eine neue Verlustfeststellung zu treffen, die auch rückwirkend festgestellt werden kann (vgl. BVerwG vom 21.9.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 DB 15.80

    Rechtsfolgen des Fernbleibens vom Dienst für einen Beamten - Voraussetzungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 15.7.1980 BVerwGE 73, 27; vom 16.3.1984 BVerwGE 76, 142) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Mai 2003 (Az. 16 DC 01.2048 ) ist die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge, die gemäß § 9 Satz 3 BBesG vom Dienstherrn zu treffen ist, zwar keine Disziplinarmaßnahme, wohl aber wegen der darin enthaltenen Verletzung der Dienstleistungspflicht eine Verfügung mit disziplinärem Charakter, so dass es zur Erlangung der richterlichen Überzeugung des vollen Beweises über die Dienstfähigkeit des Beamten während seines Fernbleibens und über die Schuldfrage bedarf.
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 DB 25.96

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Verstoß gegen Dienstpflichten - Schuldhaftes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318
    (BVerwG vom 27.11.1997 Az. 1 DB 25/96 ; BayVGH vom 26.4.1997 Az. 16DC 96.3297; Zängl, BayDO, materielles Disziplinarrecht RdNr. 209).
  • VGH Bayern, 05.05.2003 - 16 DC 01.2048

    Die gem. § 9 S. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom Dienstherrn zu treffende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 15.7.1980 BVerwGE 73, 27; vom 16.3.1984 BVerwGE 76, 142) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Mai 2003 (Az. 16 DC 01.2048 ) ist die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge, die gemäß § 9 Satz 3 BBesG vom Dienstherrn zu treffen ist, zwar keine Disziplinarmaßnahme, wohl aber wegen der darin enthaltenen Verletzung der Dienstleistungspflicht eine Verfügung mit disziplinärem Charakter, so dass es zur Erlangung der richterlichen Überzeugung des vollen Beweises über die Dienstfähigkeit des Beamten während seines Fernbleibens und über die Schuldfrage bedarf.
  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

    Da das Fernbleiben eines Beamten vom Dienst dann einen Gehaltsverlust zur Folge hat, wenn es schuldhaft geschieht, hat grundsätzlich der Dienstherr die Beweislast auch für diesen Umstand zu tragen (BayVGH, B. v. 14.12.2011 - 16a DC 08.3318 - juris Rn. 31).

    Ein Beamter, der entgegen einer amtsärztlichen Stellungnahme unter Berufung auf privatärztliche Atteste dem Dienst fernbleibt, handelt zumindest fahrlässig (BayVGH, B. v. 14.12.2011 a. a. O. Rn. 40).

  • VG München, 16.01.2018 - M 5 K 16.4346

    Verlust der Besoldung wegen Fernbleibens vom Dienst

    a) Zwar handelt - im Hinblick auf den Vorrang einer amtsärztlichen Beurteilung - ein Beamter, der entgegen einer Stellungnahme eines Amtsarztes unter Berufung auf privatärztliche Atteste dem Dienst fernbleibt, grundsätzlich zumindest fahrlässig (BVerwG, B.v. 27.11.1997 -1 DB 25/96 - juris; BayVGH, B.v. 14.12.2011 - 16a DC 08.3318 - juris, U.v. 29.5.2012 - 3 B 11.564 - juris, Rn. 35).

    b) Da das Fernbleiben eines Beamten vom Dienst nur dann einen Besoldungsverlust zur Folge hat, wenn es schuldhaft geschieht, hat grundsätzlich der Dienstherr die Beweislast auch für diesen Umstand zu tragen (BVerwG, B.v. 16.3.1984 -1 DB 4/84 - BVerwGE 76, 142; BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 16a DC 08.3318 - juris, Rn. 31).

  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 3 CS 11.2521

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; schuldhaftes Fernbleiben;

    Grundsätzlich handelt - im Hinblick auf den Vorrang amtsärztlicher Beurteilung - ein Beamter, der entgegen der Stellungnahme eines Polizeiarztes unter Berufung auf privatärztliche Atteste dem Dienst fernbleibt, zumindest fahrlässig (BVerwG vom 27.11.1997 Az. 1 DB 25/96 ; BayVGH vom 14.12.2011 Az. 16a DC 08.3318 ).
  • VGH Bayern, 29.05.2012 - 3 B 11.564

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Nachweis durch

    (BVerwG vom 27.11.1997 Az. 1 DB 25/96 ; BayVGH vom 26.4.1997 Az. 16a DC 96.3297; vom 14.12.2011 Az. 16a DC 08.3318).
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